FAQ
Ist eine Reinigung an Feiertagen vereinbart,so ist dies explizit vertraglich zu fixieren.
Fällt ein Arbeitstag auf ein Feiertag, so werden an diesem grundsätzlich keine Arbeiten ausgeführt. (außer Winterdienst)
Ein Anspruch auf Reduzierung der monatlichen Pauschale besteht dadurch nicht.
Soll eine Reinigung auf vorherige Beauftragung hin wegen eines Feiertags vorgezogen oder nachgeholt werden, so wird diese Reinigung zusätzlich in Höhe einer Tagespauschale berechnet.